Bei den Produkten „Care Au-Pair“ und „Care College“ machen wir z.B. noch auf folgende Punkte aufmerksam:
- Vor Antragstellung bestehende Krankheiten und Beschwerden sind, samt deren Folgen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gleiche gilt für vor Antragstellung bestehende Schwangerschaften und Folgen.
- Um die Vertragslaufzeit zu verlängern, muss jeweils ein Anschlussantrag gestellt werden. Für diesen besteht keine Garantie der Annahme.
Wir empfehlen daher dringend, die Vertragslaufzeit ausreichend lange zu gestalten.
Verträge können vorzeitig beendet werden, wenn:
- die Ausreise aus Deutschland erfolgt,
- der Au-Pair-Vertrag / die Bildungsmaßnahme beendet wurde, oder
- eine unbefristete Krankenversicherung in Deutschland nachgewiesen werden kann (GKV oder PKV)
Versicherungsschutz besteht erst ab Eingang der Erstprämie auf dem Konto des Versicherers. Während der Vertragslaufzeit können die Tarifstufen nicht gewechselt werden.
Care Au-Pair
Wir empfehlen ausschließlich den Abschluss des Tarifes >XL< auf Grund seiner umfangreichen Deckung.
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Care College
Wir empfehlen ausschließlich den Abschluss des Tarifes >Care College Premium< auf Grund seiner umfangreichen Deckung.
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Care Student
Wir bieten außerdem privaten, substitutiven Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsschutz zu guten Konditionen an.
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