Pflicht zur Durchführung – Recht auf Gestaltung
Ihre Mitarbeiter haben den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Greifen Sie diesen Tatbestand auf und machen Sie die gesetzliche Pflicht zu Ihrer Kür. Mit dem Thema Betriebsrente können Sie mehre Ziele erreichen:
- Minimierung von Haftungsfeldern
- Motivation Ihrer Mitarbeiter
- Erhöhung der emotionalen Bindung Ihrer Mitarbeiter an das Unternehmen
Eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Versorgungsordnung sorgt langfristig für klare Regeln und ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Sie können und sollten folgende Punkte mit bestimmen:
- Wer ist berechtigt?
- Welche/r Durchführungsweg/e wird genutzt?
- Welche Leistungen werden angeboten?
- Welche Versorgungsträger werden angeboten?
- Was passiert mit mitgebrachten Versorgungen, wie z.B. einer Direktversicherung?
- Wen möchten Sie dabei unterstützen? Und wie hoch ist Ihr Zuschuss?
Nutzen Sie unsere langjährig strukturierte und prozesserprobte Arbeitsweise.
Folgende Leistungen umfassen unsere Tätigkeit für Sie.
- Analyse des Ist-Standes
- Aufzeigen und Gegensteuern eventueller Risiken
- Erstellen der Versorgungsordnung
- Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter inklusive Beratungsdokumentation für die Personalakte
- Abwicklung der Neuanträge und Übernahmen/Übertragungen, Auslagerungen
- fachliche Beratung der Buchhalter/innen
- Reaktion auf gesetzlichen Änderungen
Gemeinsam definieren wir klare Zielvorgaben für Ihr Unternehmen. Im Austausch mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erarbeiten wir für Sie eine kurzfristig umsetzbare Lösung.
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Für weitere Fragen steht Ihnen wir Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Telefon: +49 (0) 30-3009014-30
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